Finanzielle Beihilfen
Beihilfen vom Hochschulbüro für Internationales
Das Hochschulbüro für Internationales bietet einmalige Beihilfen und Studienabschlussbeihilfen für ausländische Studierende aus Ländern außerhalb der EU an, die an der Leibniz Universität Hannover immatrikuliert sind.
Einmalige Beihilfe
Die Antragststeller/innen müssen ein Vordiplom bzw. die Zwischenprüfung nachweisen oder in einem höheren Semester in einem Bachelor- bzw. Masterstudiengang an der Leibniz Universität Hannover eingeschrieben sein.
Diese Beihilfe kann i. d. R. nur einmal in der Studienzeit bewilligt werden an Sudierende, die sich temporär in einer akuten finanziellen Notlage befinden.
Die Anträge können laufend eingereicht werden. Die Abgabefristen liegen jeweils am Ende der Monate Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember. Die Vergabe erfolgt jeweils kurz im Anschluss daran.
Bitte reichen Sie die notwendigen Unterlagen montags oder mittwochs jeweils von 10.00 bis 13.00 Uhr im ServiceCenter ein.
Studienabschlussbeihilfe
Durch die Studienabschlussbeihilfe sollen ausländische Studierende der Leibniz Universität Hannover, die ohne eigenes Verschulden in Not geraten sind, in ihrer Studienabschlussphase finanziell unterstützt werden.
Eine Voraussetzung ist, dass die Bewerber/innen sich bei Antragsstellung bereits zur Abschlussprüfung angemeldet haben.
Bei der Studienabschlussbeihilfe werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Die Anträge können laufend eingereicht werden. Die Abgabefristen liegen jeweils am Ende der Monate Januar, März und Oktober bzw. per 15. des Monats Juli. Die Vergabe erfolgt jeweils kurz im Anschluss nach einem Auswahlgespräch.
Bitte reichen Sie die notwendigen Unterlagen montags oder mittwochs, jeweils 10.00 bis 13.00 Uhr, im ServiceCenter ein.
Kontakt:
Manuela Schimmels
ServiceCenter
Hauptgebäude Welfenschloss
Welfengarten 1a
E-Mail manuela.schimmels@zuv.uni-hannover.de
Nothilfe von ESG und KHG
Die Evangelische Studierendengemeinde Hannover (ESG) oder die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) bieten neben psychosozialer und seelsorgerischer Beratung auch finanzielle Unterstützung in Notfällen an ausländische Studierende.
Weiter Informationen unter folgenden Links:
Mensafreitische
Studierenden, in Notlagen kann das Studentenwerk jeweils für ein halbes Jahr kostenlose Mittagsverpflegung in den Mensen zur Verfügung stellen (Mensafreitische).
Für die Vergabe dieser Freitische ist der AStA zuständig.


